Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mesos, Köln

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Mesos, Inhaber Ralf Dreibrodt, (nachfolgend Mesos genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief gesondert mitgeteilt. Dieser Brief enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass die veränderten allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien gelten, sofern der Kunde der Geltung der AGB nicht innerhalb einer Frist von einem Monat widerspricht.

§ 2 Leistungsumfang

2.1. Der Umfang der von Mesos angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

2.2. Mesos behält sich das Recht vor, Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts zu verwenden, auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

2.3. Soweit Mesos entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.4. Mesos behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, wenn dadurch die Funktion nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

§ 3 Angebot und Vertragsschluß

3.1. Die Angebote von Mesos sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Mesos.

3.2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Mesos oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

3.3. Zeichnungen, Abbildungen, technische Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3.4. Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

§ 4 Preise

4.1. Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend.

4.2. Alle Preise verstehen sich als Abholpreise und, soweit nicht anders angegeben, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. Versand.

§ 5 Lieferung und Lieferungszeit

5.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Mesos die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Mesos eintreten -, hat Mesos auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

5.3. Wenn die Behinderung länger andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Mesos von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

5.4. Sofern Mesos die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5% p.a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Mesos.

5.5. Mesos ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Mesos setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Mesos verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 7 Gewährleistung

7.1. Der Lizenznehmer ist über den Charakter der Open Source Software informiert. Mesos gewährleistet, daß die lizensierte Software nach dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung maßgeblichen Stand der Technik technisch ausführbar ist. Gesetzliche Vorschriften und für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden eingehalten. Weitere Gewährleistungen - insbesondere hinsichtlich einer bestimmten Gebrauchsfähigkeit - werden ausdrücklich nicht übernommen.

7.2. Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit Lieferung des Mediums.

7.3. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat Mesos, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Mesos einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

7.4. Mesos wird das Recht eingeräumt, anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln zunächst eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Wird der Einsatz eines Programmes durch einen Mangel nicht schwerwiegend beeinträchtigt, besteht seitens Mesos die Möglichkeit, dem Kunden als Ersatzlieferung eine weiterentwickelte Version zur Verfügung zu stellen. Misslingt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie seitens Mesos verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) zu. Dem Kunden obliegt dabei die Wahl zwischen vorgenannten Gewährleistungsrechten.

7.5. Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde Minderung, Wandelung oder Schadenersatz verlangen.

7.6. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonstwie eingreift, es sei denn, daß der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, daß der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderung bleibt die Ware Eigentum von Mesos.

8.2. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Mesos gelieferter und noch im Eigentum von Mesos stehender Waren, gilt im Auftrag von Mesos erteilt, ohne dass Mesos hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Kunden durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Mesos übergeht. Ware, an der Mesos (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an Mesos ab. Mesos ermächtigt ihn widerruflich, die an Mesos abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Mesos hinweisen und Mesos unverzüglich benachrichtigen, damit Mesos ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte hierzu nicht in der Lage ist, Mesos die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Mesos berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gffs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen den Dritten zu verlangen.

§ 9 Zahlung

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von Mesos innerhalb von einer Woche nach Rechnungssstellung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Mesos ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Mesos wird den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Mesos berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

9.2. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Mesos berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Mesos ist zulässig.

9.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 10. Pflichten des Kunden

10.1. Der Kunde sichert zu, dass die Mesos mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Mesos jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Mesos binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:

Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer

§ 11 Haftungsbeschränkung

11.1. Mesos haftet gegenüber dem Kunden nicht für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern leicht fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung von Mesos ist auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung für Verschulden bei den Vertragsverhandlungen.

11.2. Die Haftung von Mesos ist auf einen Betrag von EUR 2.500,00 pro Schadensfall beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten seitens Mesos. Werden wesentliche Vertragspflichten seitens Mesos verletzt, ist die Haftung auf die vertragstypischen Durchnittsschäden beschränkt.

11.3. Mesos haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Mesos oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

12.1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Mesos und dem Kunden gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

12.2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln. Darüber hinaus wird zwischen den Parteien vereinbart, dass Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis im Sinne des §29 ZPO Köln ist.

12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

13.1. Mesos weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden. Mesos weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

13.2. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Mesos unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Daten über das vom Kunden hinterlegte Angebot und Kontaktmöglichkeiten können Dritten zugänglich gemacht (z.B. Einträge in Online-Verzeichnisse, Suchmaschinen und ähnlichen Diensten).

13.3. Soweit sich Mesos Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Mesos berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für eine Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

13.4. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören und auszuwerten. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 14. Sonstiges

14.1. Mesos ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Mesos ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit, ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

14.2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

14.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß Mesos an seine E-Mail-Adresse E-Mails zur Information, maximal einmal pro Monat, im zumutbaren Umfang versendet.

14.4. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im jeweiligen Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

Mesos
Inh. Ralf Dreibrodt

Esserstr. 23
D-51105 Köln

Tel.: +49 (0)221-4855798-0
Fax.: +49 (0)221-4855798-9
E-Mail: info@mesos.de